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September 2004 |
Das KFZ im Steuerrecht Teil II |
Kategorien: Klienten-Info |
![]() Ergänzend zu den Ausführungen in der Ausgabe KI 08/2004 sollen nachstehend aktuelle Kurzinformationen zum Thema "KFZ im Steuerrecht zusammengefasst werden: Vorsteuer von fahrleistungsabhängiger Maut Bei Verrechnung der im "Go-Box-Verfahren" von der ASFiNAG an ein Tankkartenunternehmen in Rechnung gestellten Maut und von dieser an einen Frächter weiterverrechneten Maut ist jeweils von einem Leistungsaustausch auszugehen. Die von der ASFiNAG für die Maut in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann daher sowohl vom Tankkartenunternehmen als auch vom Frächter als Vorsteuer geltend gemacht werden. Ablauf der 15jahresfrist für KFZ Wunschkennzeichen :: Beginn der Frist Die 15jahresfrist begann mit einer allfälligen Reservierung, welche ab Oktober 1989 möglich war, zu laufen. :: Ende der Frist Grundsätzlich endet die Frist nach Ablauf von 15 Jahren. Für jene, die ab Jänner 1990 die ersten Wunschkennzeichen erhalten haben, läuft die Frist demnach am 31.12.2004 ab. Im Falle von Reservierungen in der Zeit von Oktober bis Dezember 1989 endet die Frist um jene Monate früher, in welchen die Reservierung erfolgte. Der frühestmögliche Ablauftermin endet daher am 31. Oktober 2004. :: Mögliche Maßnahmen Wer nicht bereits 6 Monate vor Ablauf der Frist den Antrag auf Behalt seines Wunschkennzeichens gestellt hat (in diesem Fall betragen die Kosten hiefür 159 Euro plus 18 Euro, will man die neuen Tafeln mit EU-Emblem), hat 2 Möglichkeiten: :: Drohende Verwaltungsstrafe Wer mit einem abgelaufenen Wunschkennzeichen weiterfährt, ist mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu € 2.180,- bedroht. Zusätzlich wird das abgelaufene Wunschkennzeichen zwangsweise eingezogen. KFZ-Steuer auch für Oldtimer Die Kfz-Steuer für Pkw (umfasst auch Kombi und andere Kfz bis 3,5 T.) wird anhand folgender Formel wie folgt berechnet: (kW minus 24) pro Monat mal: Wurde das KFZ vor dem 1. Jänner 1987 erstmalig in Österreich zugelassen, werden für Benziner ohne Katalysator jeweils + 20% Zuschlag verrechnet. Oldtimer-Besitzer können folgende "Spar-möglichkeiten nutzen, um den finanziellen Aufwand ihres Hobbies zu reduzieren:
Weitere Infos: www.oeamtc.at NOVA-Pflicht gilt auch für einen im Ausland geleasten PKW Die NOVA ist eine einmalige Abgabe, die abhängig vom Verbrauch (Pkw, Kombi) oder vom Hubraum (Krafträder) als Prozentsatz vom Nettopreis berechnet und bei der erstmaligen Zulassung fällig wird. Wird von einer Person mit Sitz in Österreich ein KFZ z.B. in Deutschland geleast und dort auch zugelassen und während der mehrjährigen Leasingdauer auch in Österreich verwendet, gilt auch für dieses KFZ NOVA-Abgabepflicht. Die Abgabepflicht besteht auch dann, wenn das KFZ währenddessen (regelmäßig und in kleineren Abständen als einem Monat) teilweise im Ausland genutzt wird. (UFS Graz 18.03.2004) Bild: © Markus Bormann - Fotolia |
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