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7.14 - Leichte Erhöhung der Familienbeihilfe ab Juli

Alter des Kindes

Ab Juli 2014

Bis inkl. Juni 2014

Ab der Geburt

109,70

105,40

Ab 3 Jahren

117,30

112,70

Ab 10 Jahren

136,20

130,90

Ab 19 Jahren

158,90

152,70

Eine Vereinfachung und leichte Erhöhung gibt es nunmehr auch bei der Geschwisterstaffelung. Logische Voraussetzung für den (zusätzlichen) Betrag aus der Geschwisterstaffelung ist, dass für die Kinder jeweils Familienbeihilfe bezogen wird. So werden für zwei Kinder zusätzlich 6,70 € (bisher 6,40 €) pro Kind, für drei Kinder jeweils 16,60 € usw. als Beitrag aus der Geschwisterstaffelung ausbezahlt.

Ab Jänner 2016 bzw. ab Jänner 2018 wird es wiederum zu Erhöhungen der Familienbeihilfe sowie der Beträge aus der Geschwisterstaffelung kommen. Im September 2014 wird außerdem gemeinsam mit der Familienbeihilfe ein Schulstartgeld von 100 € für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt. Es ist dafür kein gesonderter Antrag notwendig.

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Klienten-Info, Klier, Krenn & Partner KG, Redaktion: 1090 Wien, Julius-Tandler-Platz 6/9. Richtung: unpolitische, unabhängige Monatsschrift, die sich mit dem Wirtschafts- und Steuerrecht beschäftigt und speziell für Klienten von Steuerberatungskanzleien bestimmt ist. Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © www.klienten-info.at 

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