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3.14 - Handwerkerbonus in Aussicht

Der Zuschuss beträgt pro (natürlicher) Person und Jahr 20% der förderbaren Kosten, welche maximal 3.000 € (exklusive USt) ausmachen dürfen und führt damit zu einer maximalen Förderung von 600 €. Die förderbaren Kosten bzw. Leistungen umfassen handwerkliche Arbeitsleistungen und damit zusammenhängende Fahrtkosten, welche zur Erhaltung und Modernisierung von bestehendem Wohnraum dienen. Dies umfasst typische Tätigkeiten wie den Austausch von Fenstern und von Bodenbelegen, Malerarbeiten oder die Erneuerung von Wandtapeten. Materialkosten sind hingegen nicht von der Förderung umfasst, ebenso wenig Kosten für die Entsorgung von Bauschutt. Wichtig ist außerdem, dass über die Leistungserbringung eine ordnungsgemäße Umsatzsteuerrechnung vorliegt und der Rechnungsbetrag per Überweisung und nicht in bar bezahlt worden ist. Wir werden Sie über den weiteren Gesetzwerdungsprozess laufend informieren.

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Klienten-Info, Klier, Krenn & Partner KG, Redaktion: 1090 Wien, Julius-Tandler-Platz 6/9. Richtung: unpolitische, unabhängige Monatsschrift, die sich mit dem Wirtschafts- und Steuerrecht beschäftigt und speziell für Klienten von Steuerberatungskanzleien bestimmt ist. Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © www.klienten-info.at 

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