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10.14 - Sozialversicherungswerte 2015

 

2015

2014

Geringfügigkeitsgrenze täglich

31,17

30,35

Geringfügigkeitsgrenze monatlich

405,98

395,31

Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe

608,97

592,97

Höchstbeitragsgrundlage täglich

155,00

151,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich
(laufender Bezug)

4.650,00

4.530,00

Höchstbeitragsgrundlage (jährlich)
für Sonderzahlungen
(echte und freie Dienstnehmer)

9.300,00

9.060,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich
für freie Dienstnehmer
(ohne Sonderzahlungen)

5.425,00

5.285,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Wie bereits in der KI 05/14 berichtet, wurde der Beitrag zur Unfallversicherung mit Juli 2014 auf 1,30% gesenkt – der IESG-Beitrag beläuft sich ab dem Beitragsjahr 2015 auf 0,45% anstelle von bisher 0,55%. 

Impressum: Medieninhaber, Herausgeber und Verleger: Klienten-Info, Klier, Krenn & Partner KG, Redaktion: 1090 Wien, Julius-Tandler-Platz 6/9. Richtung: unpolitische, unabhängige Monatsschrift, die sich mit dem Wirtschafts- und Steuerrecht beschäftigt und speziell für Klienten von Steuerberatungskanzleien bestimmt ist. Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © www.klienten-info.at 

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